Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 22.04.2008 - 72-IV-08 (HS), 73-IV-08 (e.A.)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,33962
VerfGH Sachsen, 22.04.2008 - 72-IV-08 (HS), 73-IV-08 (e.A.) (https://dejure.org/2008,33962)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 22.04.2008 - 72-IV-08 (HS), 73-IV-08 (e.A.) (https://dejure.org/2008,33962)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 22. April 2008 - 72-IV-08 (HS), 73-IV-08 (e.A.) (https://dejure.org/2008,33962)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,33962) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.04.2008 - 72-IV-08
    Mit Blick auf diese Gewährleistungen müssen bei der Entscheidung über die Ausweisung eines ausländischen Elternteils neben dessen Interessen in gleichem Maße das verfassungsrechtlich geschützte Interesse des deutschen Elternteils und des gemeinsamen Kindes an der Familiengemeinschaft und an der gemeinsamen Erziehung des Kindes im Bundesgebiet Berücksichtung finden (vgl. BVerfGE 51, 386 [398]; BVerfG, Beschluss vom 12. April 2000 - 2 BvR 440/00 - juris; Beschluss vom 22. August 2000 - 2 BvR 1363/00 - juris).

    Die Existenz eines ehelichen Kindes deutscher Staatsangehörigkeit schützt allerdings den ausländischen Elternteil nicht in jedem Fall vor einer Ausweisung; sie verstärkt lediglich den ohnehin aufgrund der Ehe mit einem deutschen Partner bestehenden Schutz gegen Ausweisung (vgl. BVerfGE 51, 386 [398]; BVerfG VBlBW 1989, 130; BVerfG, Beschluss vom 12. April 2000 - 2 BvR 440/00 - juris; Beschluss vom 22. August 2000 - 2 BvR 1363/00 - juris).

    Bei der Ermessensentscheidung ist daher zu berücksichtigen, dass die staatliche Schutzpflicht für Ehe und Familie nur dann zurückstehen kann, wenn eine schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch neue Verfehlungen des Ausländers droht oder wenn aufgrund der besonderen Schwere der Straftat die Ausweisung erforderlich ist, um andere Ausländer von der Begehung von Straftaten ähnlicher Art und Schwere abzuschrecken (BVerfGE 51, 386 [397]; BVerwG , Beschluss vom 10. Februar 1995 - 1 B 221/94 - juris).

    Den Belangen von Ehe und Familie kann gegebenenfalls mit einer Befristung der Wirkungen der Ausweisung (§ 11 AufenthG) ausreichend Rechnung getragen werden (vgl. BVerfGE 51, 386 [398 f.]).

  • BVerfG, 22.08.2000 - 2 BvR 1363/00

    Ausweisung eines straffällig gewordenen verheirateten Ausländers

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.04.2008 - 72-IV-08
    Mit Blick auf diese Gewährleistungen müssen bei der Entscheidung über die Ausweisung eines ausländischen Elternteils neben dessen Interessen in gleichem Maße das verfassungsrechtlich geschützte Interesse des deutschen Elternteils und des gemeinsamen Kindes an der Familiengemeinschaft und an der gemeinsamen Erziehung des Kindes im Bundesgebiet Berücksichtung finden (vgl. BVerfGE 51, 386 [398]; BVerfG, Beschluss vom 12. April 2000 - 2 BvR 440/00 - juris; Beschluss vom 22. August 2000 - 2 BvR 1363/00 - juris).

    Die Existenz eines ehelichen Kindes deutscher Staatsangehörigkeit schützt allerdings den ausländischen Elternteil nicht in jedem Fall vor einer Ausweisung; sie verstärkt lediglich den ohnehin aufgrund der Ehe mit einem deutschen Partner bestehenden Schutz gegen Ausweisung (vgl. BVerfGE 51, 386 [398]; BVerfG VBlBW 1989, 130; BVerfG, Beschluss vom 12. April 2000 - 2 BvR 440/00 - juris; Beschluss vom 22. August 2000 - 2 BvR 1363/00 - juris).

  • BVerfG, 12.04.2000 - 2 BvR 440/00

    Sofortige Vollziehung der Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen trotz Ehe

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.04.2008 - 72-IV-08
    Mit Blick auf diese Gewährleistungen müssen bei der Entscheidung über die Ausweisung eines ausländischen Elternteils neben dessen Interessen in gleichem Maße das verfassungsrechtlich geschützte Interesse des deutschen Elternteils und des gemeinsamen Kindes an der Familiengemeinschaft und an der gemeinsamen Erziehung des Kindes im Bundesgebiet Berücksichtung finden (vgl. BVerfGE 51, 386 [398]; BVerfG, Beschluss vom 12. April 2000 - 2 BvR 440/00 - juris; Beschluss vom 22. August 2000 - 2 BvR 1363/00 - juris).

    Die Existenz eines ehelichen Kindes deutscher Staatsangehörigkeit schützt allerdings den ausländischen Elternteil nicht in jedem Fall vor einer Ausweisung; sie verstärkt lediglich den ohnehin aufgrund der Ehe mit einem deutschen Partner bestehenden Schutz gegen Ausweisung (vgl. BVerfGE 51, 386 [398]; BVerfG VBlBW 1989, 130; BVerfG, Beschluss vom 12. April 2000 - 2 BvR 440/00 - juris; Beschluss vom 22. August 2000 - 2 BvR 1363/00 - juris).

  • BVerfG, 06.04.1984 - 2 BvR 389/84
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.04.2008 - 72-IV-08
    Auch diesen allein kann im Einzelfall aufgrund der besonderen Schwere der Straftat ein stärkeres Gewicht als dem Schutz von Ehe, Familie und Elternrecht zukommen (vgl. BVerfG EuGRZ 1984, 445).
  • BVerwG, 10.02.1995 - 1 B 221.94

    Nichtanwendung der Regel-Ausweisung bei Begehung eines Drogendelikts durch einen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.04.2008 - 72-IV-08
    Bei der Ermessensentscheidung ist daher zu berücksichtigen, dass die staatliche Schutzpflicht für Ehe und Familie nur dann zurückstehen kann, wenn eine schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch neue Verfehlungen des Ausländers droht oder wenn aufgrund der besonderen Schwere der Straftat die Ausweisung erforderlich ist, um andere Ausländer von der Begehung von Straftaten ähnlicher Art und Schwere abzuschrecken (BVerfGE 51, 386 [397]; BVerwG , Beschluss vom 10. Februar 1995 - 1 B 221/94 - juris).
  • BVerwG, 11.06.2009 - 3 B 134.08

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Falle eines auf die

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.04.2008 - 72-IV-08
    : I. Mit der am 8. April 2008 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen einen Bescheid des Einwohner- und Standesamtes der Landeshauptstadt D. vom 14. März 2008, mit dem eine ihm zuvor erteilte Duldung unter Anordnung der sofortigen Vollziehung widerrufen wurde, sowie gegen die hierzu ergangenen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Dresden vom 27. März 2008 (3 L 142/08) und des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 4. April 2008 (3 B 134/08).
  • VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 27-IV-04
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.04.2008 - 72-IV-08
    Nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG kann mit der Verfassungsbeschwerde nur die Verletzung von Grundrechten geltend gemacht werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 22. April 2004 - Vf. 27-IV-04; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.09.2006 - 16-IV-06
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.04.2008 - 72-IV-08
    Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, deren Auslegung des einfachen Rechts oder Subsumtion eines Sachverhalts unter die einschlägigen Normen zu kontrollieren (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. September 2006 - Vf. 16-IV-06; st. Rspr.).
  • BVerfG, 19.10.1988 - 2 BvR 1147/88
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.04.2008 - 72-IV-08
    Die Existenz eines ehelichen Kindes deutscher Staatsangehörigkeit schützt allerdings den ausländischen Elternteil nicht in jedem Fall vor einer Ausweisung; sie verstärkt lediglich den ohnehin aufgrund der Ehe mit einem deutschen Partner bestehenden Schutz gegen Ausweisung (vgl. BVerfGE 51, 386 [398]; BVerfG VBlBW 1989, 130; BVerfG, Beschluss vom 12. April 2000 - 2 BvR 440/00 - juris; Beschluss vom 22. August 2000 - 2 BvR 1363/00 - juris).
  • VerfGH Sachsen, 22.02.2007 - 79-IV-06

    Möglichkeit der Verletzung allgemeiner Handlungsfreiheit durch Bestrafung wegen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.04.2008 - 72-IV-08
    Ein Verstoß gegen grundrechtliche Gewährleistungen ist erst dann anzunehmen, wenn die Behörden und Verwaltungsgerichte die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den ihrer besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normbereich verfehlen, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihnen zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet haben (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - Vf. 79-IV-06; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 11.04.2019 - 18-IV-19
    b) Die angegriffenen Entscheidungen verletzen nicht das Grundrecht der Beschwerdeführerin nach Art. 16 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 SächsVerf. aa) Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes, die Auslegung einfachen Rechts durch Behörden und Gerichte oder deren Subsumtion eines Sachverhalts unter die einschlägigen Normen zu kontrollieren (SächsVerfGH, Beschluss vom 22. April 2008 - Vf. 72-IV-08 [HS]/Vf. 73-IV-08 [e.A.]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.05.2010 - 22-IV-10
    a) Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes, die Auslegung einfachen Rechts durch die Fachgerichte zu kontrollieren (SächsVerfGH, Beschluss vom 22. April 2008 - Vf. 72-IV-08 [HS]/Vf. 73-IV-08 [e.A.]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.06.2019 - 35-IV-19

    Nachträgliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein in der Sache

    3. Auch die Möglichkeit einer Verletzung von Art. 22 Abs. 1 SächsVerf, der den Staat verpflichtet, Ehe und Familie zu schützen und zu fördern (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 22. April 2008 - Vf. 72-IV-08 [HS]/Vf. 73-IV-08 [e.A.]), ist nicht substantiiert vorgetragen.
  • VerfGH Sachsen, 29.08.2008 - 4-IV-08
    Denn es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes, die Auslegung einfachen Rechts durch die Gerichte oder deren Subsumtion eines Sachverhalts unter die einschlägigen Normen zu kontrollieren (SächsVerfGH, Beschluss vom 22. April 2008 - Vf. 72-IV-08 [HS]/Vf. 73-IV-08 [e.A.], st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.08.2008 - 120-IV-08
    b) Die angegriffenen Entscheidungen verletzen nicht das Grundrecht des Beschwerdeführers auf Leben und körperliche Unversehrtheit nach Art. 16 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf. aa) Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes, die Auslegung einfachen Rechts durch Behörden und Gerichte oder deren Subsumtion eines Sachverhalts unter die einschlägigen Normen zu kontrollieren (SächsVerfGH, Beschluss vom 22. April 2008 - Vf. 72-IV-08 [HS]/Vf. 73-IV-08 [e.A.]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.08.2008 - 66-IV-08
    Spielraums (vgl. dazu SächsVerfGH, Beschluss vom 22. April 2008 - Vf. 72-IV-08 [HS]/Vf. 73-IV-08 [e.A.]; st. Rspr.; siehe schon BVerfGE 18, 85 [92 f.]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht